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Wenn Sie gesetzlich versichert sindDie TCM-Klinik Bad Kötzting ist ein zugelassenes Krankenhaus und hat einen Versorgungsvertrag für stationäre Krankenhausbehandlung nach § 109 SGB V. Die TCM-Klinik ist keine Kuranstalt und führt keine Kur- und Sanatoriumsbehandlungen (§ 111 SGB V) durch. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die stationäre Behandlung in einem Doppelzimmer. Sie erhalten dadurch alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Zusatzleistungen Nähere Informationen zu Pflegesätzen, Wahlleistungen und Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte unserem Leistungskatalog.
Wenn Sie Kassenpatient aus dem Ausland sindFür Kassenpatienten aus dem Ausland gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei deutschen Kassenpatienten, sofern die schriftliche Genehmigung der ausländischen Krankenkasse mit einer deutschen Krankenkasse nach dem Sozialabkommen beider Länder vorliegt, ansonsten sind Sie selbstzahlender Privatpatient. |
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